31. Oktober 2016


Information Leistungszeichen

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Um eine reibungslose und kurzfristige Bearbeitung der LZn im praktischen Jagdbetrieb zu gewährleisten, gestatten sie mir nachfolgende Hinweise auf die Ausführung der Antragstellung:

Bei den Leistungszeichen ist genau wie bei den Prüfungen darauf zu achten, dass § 7 und § 75 Abs. 2  der PO des VDW eingehalten werden.

Die Beschreibung der Leistung soll am PC bzw. mit der Schreibmaschine auf das Formblatt 11-2015 des VDW niedergeschrieben werden. Auch die Namen der  Zeugen und deren Telefonnummern.

Die Zeugen müssen wissen, welche Leistung für das entsprechende  Leistungszeichen gefordert wird.

Der Vorsitzende der Landesgruppe bestätigt, dass die Leistung

den Anforderungen der PO-DW § 75ff entspricht.

(Zur Absicherung der wahrheitsgetreuen Darstellung der Leistung nach § 75 Abs. 3 PO des VDW, habe und werde ich auch in Zukunft stichprobenartig Rücksprache mit den unterzeichnenden Zeugen halten.)

Rückfragen zur Überprüfung der Angaben (§75(3) PO-VDW werden sich nicht vermeiden lassen und dafür bitte ich um Verständnis. Danke

Das Formbatt 11-2015 zur Beschreibung der Leistungszeichen ist auf der Internetseite des VDW unter Downloads-Prüfungswesen bzw. im Prüfungsmodul unter Abschluss- Antrag Leistungszeichen zu finden.

M.Weber
Stellv. Prüfungswart