In der Beilage einer Tageszeitung wirbt ein großer deutscher Arbeitgeber mit folgenden Worten aus seiner Firmenphilosophie um Personal: „Ideen sind gut, wenn sie gut sind – unabhängig vom Geschlecht, vom Alter oder von der kulturellen Zugehörigkeit der Personen, die sie haben. Allein auf die Qualität kommt es an.“ Etwas umformuliert muss diese Erkenntnis auch für den VDW gelten. Es ist letztendlich nicht maßgebend, wieviel Welpen gezüchtet wurden oder wann das letzte Mal auf Prüfung geführt wurde – wichtig ist das Einbringen von zielführenden Gedanken und Ideen, die es ermöglichen, unseren Verein in den verschiedensten Bereichen weiterzubringen.
Der in dieser Ausgabe der DWZ veröffentlichte Zwischenbericht unserer Gesundheitsumfrage unterstreicht, wie wichtig dem VDW, damit meine ich sowohl die Mitglieder als auch die Verantwortlichen, die Gesundheit unserer Hunde ist. Ein großer Dank für die bisher geleistete Arbeit gilt Helga Adolph und Wilfried Schlecht. Nun gilt es, die Ergebnisse richtig zu interpretieren und die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen mit Augenmaß und Blick auf die Umsetzbarkeit einzuleiten. Eine Herausforderung, die einen Zuchtverein immer schon begleitet hat und auch immer begleiten wird. Denken wir nur an die züchterischen Maßnahmen beim VDW im Bereich der HD, welche in den 70er Jahren eingeleitet und immer wieder modifiziert wurden. Ähnliches erleben wir in den letzten Jahren mit der ED und aktuell ganz speziell mit IOCH. Zu bestimmten Zeitpunkten werden von den jeweils Verantwortlichen nach Abwägung verschiedener Gesichtspunkte Entscheidungen getroffen, welche Jahre später aufgrund neuer Erkenntnisse erneut auf den Prüfstand kommen um dann wiederum einer nun erforderlichen, vielleicht auch anderer Entscheidung zu zuführen. Immer mit dem Ziel, die Rasse voran zu bringen. Dabei müssen umzusetzenden Maßnahmen immer praktikabel und leistbar sein. Die eventuell negativen Auswirkungen und Gefahren, dazu zählt für mich auch insbesondere eine dadurch möglicherweise starke Verringerung der Zuchtbasis, müssen unbedingt bedacht werden. Auch für neuere Erkenntnisse aus der Wissenschaft werden wir als Zuchtverein offen sein (siehe den Bericht von Helga Adolph über den wieder neu etablierten Wissenschaftszweig der Epigenetik in dieser Ausgabe der DWZ), um dann durchaus kritisch und in der gebotenen Besonnenheit, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Wir haben bewährte Instrumente für die Zucht. Prüfungs- und Zuchtordnung sind aufeinander abgestimmt, eine zeitgemäße Datenverarbeitung unterstützt uns hierbei.
Aber die Welt ist komplizierter geworden, so bekommt beispielsweise der Datenschutz einen immer größeren Stellenwert, den auch der VDW zu beachten hat. Ich denke da ganz konkret an Dogbase. Der VDW ist momentan dabei, nachvollziehbare Kriterien zu erarbeiten, welche zuchtrelevanten Informationen, die zusätzlich zu den bereits „automatisierten“ Daten wie HD/ED Untersuchungen und Prüfungsergebnisse, in diese Datenbank Eingang finden sollen. Siehe meine Ausführungen hierzu in der Doppelausgabe der DWZ Juni/Juli 2015 auf S. 283. Es ist vorgesehen, dass darüber bei der nächsten HV entschieden wird. Mein erneuter Hinweis erfolgt auch deshalb, weil ich immer wieder zu hören bekomme, dass der Zuchtleiter an ihn weitergeleitete Informationen nicht in Dogbase einpflegt. Im Zuchtwartmodul stehen diese Daten den Zuchtwarten für ihre Zuchtberatung zur Verfügung.
Wie wichtig diese Informationen dem VDW sind wird deutlich, wenn wir uns die entsprechenden Formulierungen aus Prüfungs- und Zuchtordnung ansehen.
PO § 19 (4) und (5):
„Zuchtausschließende körperliche Mängel sowie Wesensmängel müssen im Richterbericht festgehalten und im Prüfungszeugnis eingetragen werden. Fehler dürfen weder verborgen noch verschwiegen werden. Operative Eingriffe am Hund müssen dem Richter mitgeteilt werden.“
ZO § 7:
„Zuchtwarte, Richter und Mitglieder des Vereinsvorstandes und der Landesgruppenvorstände sind verpflichtet, mit Erbkrankheiten behaftete Hunde dem Zuchtleiter und dem Zuchtbuchamt zu melden. Außerdem ist jeder Führer eines erbkranken Hundes im Hinblick auf die Zuchtüberwachung zur Meldung verpflichtet.“
(Siehe hierzu auch den für die nächste HV vorgesehenen Antrag der LG Nordrhein in der DWZ September 2015 S. 371)
und als Folge daraus ZO § 6:
„Zuchtsperre kann ausgesprochen werden für Hunde, die zuchtausschließende Fehler vererbt haben…“
Mit diesen immer wieder den jeweiligen Erfordernissen angepassten Vorgaben werden seit weit mehr als 100 Jahren erfolgreich Deutsche Wachtelhunde gezüchtet. Und dies wird auch weiterhin gelingen, wenn wir das Wohl der Rasse in den Mittelpunkt all unserer Überlegungen stellen.
Mit großer Freude werden wir auch in diesem Winter, wie schon zuvor unsere Altvorderen , mit unseren Hunden jagen. Aus dieser Freude gilt es die Kraft zu schöpfen, um für die anstehenden Aufgaben, mit dem Ziel unsere Wachtelhunde weiterhin voranzubringen, gewappnet zu sein.
In diesem Sinne grüßt Euch Martin Hauser
Zuchtleiter