Informationen des Zuchtleiters Martin Hauser zu den Zuchtbestimmungen

Das Zuchtbuchamt informiert:

Die vorhandene Druck – bzw. Download-Version der Zuchtbestimmungen des Vereins für Deutsche Wachtelhunde e.V. beinhaltet den Stand vom 1. Juli 2010. Eine überarbeitete Neuauflage ist in Vorbereitung. Nachfolgend sind die derzeit gültigen  Änderungen, aufgrund von gefassten Beschlüssen (HV 2012-2016), aufgeführt:

Zuchtordnung (ZO-DW)

Zuchtzulassung

4.1.4(4)
Ergänzung: Rüden, die diese Prüfungen infolge Versagens in den Apportier- und Gehorsamsfächer nicht bestanden haben, können zur Zucht auf Antrag eingesetzt werden. Dieser muss vom Zuchtausschuss befürwortet werden.

4.1.8
Der Zuchtausschuss hat die Anzahl der Deckakte für die Zuchtrüden zahlenmäßig begrenzt. Die derzeit gültige Regelung sieht folgendes vor: Für zuchttaugliche Rüden werden auf Antrag vom zuständigen Landesgruppenzuchtwart maximal 3 Deckmarken pro Jahr ausgegeben; d. h. zwischen der Vergabe der Deckmarke Nr. 1 u. Nr. 4 müssen 365 Tage liegen (5 Deckmarken i.g.). Vor der Ausgabe der Deckmarken Nr. 6-9 findet eine quantitative Nachzuchtkontrolle für die Deckrüden statt: Es müssen 10 Nachkommen des Rüden geröntgt und auf JPs vorgestellt worden sein.

4.1.9
Vor Erteilung eines Deckscheines hat der zuständige Landesgruppen-Zuchtwart  die Einhaltung der verpflichtenden Röntgenquote für HD und ED von 30% eines jeden Wurfes des anfragenden Züchters zu überprüfen.(…)Sollte die Mindeströntgenquote nicht erreicht werden, so ist ein Deckschein zu versagen. Die Röntgenquote berechnet sich aus den jeweils auf HD und ED untersuchten Hunden zwischen dem vollendeten 18. und 36. Lebensmonat im Verhältnis zur Grundgesamtheit  des jeweiligen Wurfes.(…)Die Regelung tritt ab 01.01.2018 für die ab diesem Zeitpunkt erforderliche Erteilung eines Deckscheines in Kraft.

Der genaue und vollständige Wortlaut dieser Regelung sowie Beispiele zur praktischen Anwendung sind in der DWZ 8/2016 S. 316 u. 317 als Initiativantrag Nr. 1 des Zuchtausschusses  veröffentlicht.

Zuchtsperre                                                                                                                        

6.2
Die Zuchttauglichkeit erlischt, wenn:

a.) der Hund selbst unter epileptiformen Anfällen leidet,

b.) oder in der Gruppe der Verwandtschaftsverhältnisse Eltern, Vollgeschwister und direkten eigenen Nachkommen 2 oder mehr Hunde unter epileptiformen Anfällen leiden.

Diese Zuchtsperre tritt nach Vorliegen der zugrunde liegenden Informationen bei der Zuchtleitung in Kraft. Die Bekanntgabe erfolgt in der DWZ und wird im nächstfolgenden Dogbase eingepflegt.

Meldepflicht für erbkranke Hunde

7.1
Zuchtwarte, Richter, Mitglieder des Vereinsvorstandes und der Landesgruppenvorstände sowie die Züchter sind verpflichtet, mit Erbkrankheiten belastete Hunde dem Zuchtleiter und dem Zuchtbuchamt zu melden.

7.3
Zur Eindämmung von Erbkrankheiten müssen Meldungen mit tierärztlichen Attesten versehen werden und in Dogbase eingetragen werden. Von anerkannten Fachkliniken gestellte Diagnosen bzgl. Erbkrankheiten des Bewegungsapparates sind als solche zu übernehmen, auch wenn sie nicht vom aktuellen HD/ED Gutachter bestätigt wurden, und ebenfalls in Dogbase einzutragen. Verdachtsfälle dürfen in Dogbase nicht veröffentlicht werden.   Die Besitzer dieser Hunde sind über etwaige Eintragungen zu informieren.

 

Zuchtbuchordnung (ZBO-DW)

Zuchtrecht

2.1.1
Zuchtrecht und Zwingerschutz wird nur Mitgliedern erteilt, welche berechtigt sind, einen Deutschen Jagdschein zu lösen. Sie müssen einen eigenen Hausstand (in Deutschland) haben, welche die tierschutzgerechte und sachgemäße Haltung von Hunden, sowie die tierschutzgerechte und sachgemäße Aufzucht und Haltung eines Wurfes ermöglicht. Erforderlich sind auch hinreichende Betreuungszeit, sowie die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Haltung und Betreuung von Welpen über den üblichen Abgabezeitpunkt hinaus.

Wurfabnahme

5.7 Ergänzung:
Das Ergebnisprotokoll der Wurfabnahme ist mit den jeweilig festgestellten auf- fälligen Befunden in das Zuchtwartemodul einzutragen. (Eintragung durch die Zuchtwarte, ab dem Zuchtjahrgang 2010)

Sonstige Bestimmungen:

Von allen erstmalig zur Zucht eingesetzten Hunden ist die Entnahme einer Blutprobe erforderlich. Die Blutprobe wird zur sofortigen DNA-Bestimmung  an die Ruhr-Universität  Bochum geschickt. Die Kosten trägt der Besitzer des Hundes.  Der hierfür erforderliche Blutprobenbegleitschein ist als Download auf der Homepage des VDW www.wachtelhund.de unter der Rubrik Zucht zu finden.

Die Zuchtordnung hat nach der HV 2016 eine Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Jahren. Sie kann nur vor Ablauf dieser Frist geändert werden, wenn gesetzliche  Vorschriften bzw. neue wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse dieses zwingend verlangen.

Ein neu beantragter Zwingername muss ab 01.01.2016 über den VDH international geschützt werden (FCI). Die Antragstellung erfolgt weiterhin über das Zuchtbuchamt.

Eine Liste der bereits geschützten Namen ist unter www.fci.be/de/affixes/  zu finden. Das erforderliche Antragsformular steht auf der Homepage des VDW www.wachtelhund.de unter der Rubrik Zucht als Download bereit.                                                                                                         

Martin Hauser, Zuchtleiter     

  

Diese Informationen sind auch als pdf verfügbar: Ergänzungen zu den Zuchtbestimmungen (25.01.2017)