Information zur Satzungsänderung

Mitteilung des Vorsitzenden:

 

Nach unserer HV in Baiersbronn habe ich entsprechend meiner gesetzlichen Pflicht dem Registergericht in München den Wechsel im Vorstand und die beschlossene Änderung der Satzung in der vorgeschriebenen notariellen  Form vorgelegt.

Zur Prüfung wurden dem Gericht die Einladung zur HV, das Protokoll der HV, als auch die Satzung mit bisherigem und neuem Wortlaut übersandt.

Die Landesgruppe Niedersachsen teilte dem Registergericht Bedenken mit.

Nach Prüfung hat das Registergericht mitgeteilt, dass die Änderung im Vorstand, als auch die Satzungsänderungen eingetragen wurden.

Diese haben somit Rechtskraft.

 

Michael Franzmann, Vorsitzender

 

 

Das entsprechende Schreiben des Amtsgerichts München finden Sie hier:

Eintragung Vereinsregister (1)

 


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