Werte Verbandsrichter/innen,
in der Zeitschrift „Der Jagdgebrauchshund“ Heft 8/2018, S. 3o ist
die Datenschutzverpflichtungserklärung für Verbandsrichter abgedruckt.
Wir möchten sie bitten, wenn nicht schon geschehen, diese auszufüllen und zeitnah
unterschrieben an die Geschäftsstelle des JGHV zu senden.
Im Internet unter „JGHV-Formblätter-Richterwesen-Formblatt 59“ ist die Bearbeitung auch möglich.
Auszug aus der Veröffentlichung Internetseite JGHV:
Verbandsrichter, die nun, trotz wiederholter Aufforderung, ihre Datenschutzerklärung
bis 22.Januar 2019 (Posteingang bei der JGHV-Geschäftsstelle) nicht abgeben,
werden mit Wirkung vom 10. 02. 2019 ruhend gestellt.
Sie dürfen dann ab diesem Zeitpunkt bis zur Aufhebung des Ruhens nicht richten.
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.
Prüfungsteam VDW
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