Hygienekonzept für Vereinsveranstaltungen des VDW

Information des Vorsitzenden 

 Hygienekonzept für Vereinsveranstaltungen des VDW 

Ein Hygienekonzept wird für unsere Veranstaltungen, unabhängig welcher Art, wohl Standard werden.  

Zunächst stellt sich die Frage, wer für was zuständig ist. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: 

  1. der Eigentümer oder Pächter 
  1. der Veranstalter 

Bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten wird i.d.R. für Toiletten, Flure etc. der Pächter / Eigentümer zuständig sein. Für den Tagungsraum, auch bei einem Treffpunkt im Freien, der Veranstalter. Dies bedeutet, dass der Einladende oder dessen Vertreter vor Ort die Verantwortung und somit auch die Weisungsbefugnis inne hat. 

 

Beispiel aus unserem Vereinsleben: 

Bei Versammlung der Landesgruppen hat der Versammlungsleiter, also i.d.R. der Vorsitzende der Landesgruppe die Verantwortung im Versammlungsraum. Er muss also ein Hygienekonzept haben, dieses am besten schriftlich. 

Bei Prüfungen am Treffpunkt der Prüfungsleiter, in der Gruppe im Revier der Obmann und bei der Arbeit vor Ort u.U. der Richter. Der Richter z.B. trägt beim Schleppe legen mit einem Anwärter Verantwortung, dass der Mindestabstand 1,5m in einigen Bundesländer 2,0m und / oder Mund-Naseschutz getragen wird. 

Kurzum, mit dem o.a. Gesagten möchte ich nicht abschrecken, aber sensibilisieren und deutlich machen, dass wir alle Verantwortung tragen sowohl für die Gesundheit von Anderen als auch für die Eigene.  

Sehr zu empfehlen ist eine schriftliche Festlegung. Dies mag aufwendig sein, bürokratisch wirken aber bei guten Anwärter- und Prüfungsberichten bereits langjährige Übung, die es zu ergänzen gilt.   

Wichtiger Grundsatz:  

Die Veranstaltungen sind so zu organisieren, dass weder Bußgelder verhängt noch die Veranstaltung wegen einer davon ausgehenden Ansteckungsgefahr untersagt werden muss. 

Selbst wenn Sie persönlich der Meinung sind, das die notwendigen Schutzmaßnahmen nutzlos, zu umfangreich oder unverhältnismäßig sind, müssen Sie den Verein von Konsequenzen wegen Verstoßes gegen die Maßnahmen (Hygienestandards) schützen. 

Daher sollten die Verantwortlichen der Veranstaltung – gilt im Übrigen auch für Jagdveranstaltungen (Drückjagden, Sammelansitze etc.) ein Hygienekonzept aufstellen und schriftlich formulieren. 

Ein abschließendes, für jeden Fall gültiges Hygienekonzept, mit einer Art Checkliste kann ich leider, zu mindest im Moment noch nicht, an Hand geben. Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern, auch teilweise innerhalb eines Bundeslandes, sind zu unterschiedlich. Hier empfiehlt sich im Zweifelsfall mit den Gesundheitsbehörden vor Ort Kontakt auf zu nehmen.  

Für die Prüfungen hat das Team der Prüfungswarte Standards und Empfehlungen an Hand gegeben, die vor Ort anzupassen sind. Auch diese Empfehlungen werden den Entwicklungen der Vorgaben im Rahmen der Pandemie Anpassungen unterworfen sein. 

 

Als Mindeststandards sollten bei allen Veranstaltungen folgende Punkte festgelegt werden: 

  • Einhaltung von Mindestabstand 
  • Indoor: Lüften von Räumen 
  • Reinigung und Desinfektion 

hier empfiehlt sich nicht nur die Desinfektion von Gegenständen (Tischen und Stühlen) sondern auch die Bereitstellung von Desinfektionsmittel vor Ort z.B. bei der Formbewertung (anfassen fremder Hundeleine etc.) 

  • Regelung zur Teilnehmerzahl (je nach Bundesland <oder> 10 Personen) 
  • Regelung zum Eingang oder Ausgang, dies kann z.B. bei Treffen im Freien auf einem Parkplatz mit Zuweisung von Parklücken oder Buchten oder ähnliches sein. 

 

Desweiteren müssen immer alle Teilnehmenden, also auch Revierführer erfasst werden. 

Als wenn es noch nicht genug wäre, es nützt kein Kopfschütteln oder noch mehr, die Datenschutzgrundverordnung darf nicht außeracht gelassen werden. 

Zur Vereinfachung gebe ich in der Anlage gerne ein Muster an Hand,  

welches demnächst auch als Download auf unserer Homepage zur Verfügung steht. 

Liebe Wachtelfreunde es sind besondere Zeiten und eine besondere Situation, wir sollten jedoch alles Tun, um unsere wichtigen Veranstaltungen auch in Zukunft durchführen zu können, zwar mit Mehraufwand aber auch mit Freude. 

Ich bin der Überzeugung, je Vorsichtiger und Umsichtiger wir jetzt sind, umso schneller können wir zu einer annehmbaren Normalität finden. 

 

Herzlichen Dank für Engagement und Verständnis 

Michael Franzmann 

Vorsitzender 

 

 

Hier finden Sie das Muster zum Datenschutzhinweis:

Hygienekonzept-Datenschutzhinweis ausfüllbar

 

 

 

 

 


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