Verbandsfährtenschuhprüfung „Sababurg“

Nachdem die Landesgruppe Hessen seinerzeit als erste Landesgruppe mit der „Schelderwald“ eine reine VfsP angeboten hat, wollen wir mit der „Sababurg“ an diese Tradition anknüpfen.

Am 24. Juni 2017 führt die Landesgruppe eine VfsP (20h/40h) im Reinhardswald um die Sababurg durch. Nennschluss ist der 27. Mai 2017. Prüfungsleitung: Michael Heyer, Forsthaus Waldhaus, 34369 Hofgeismar.

Zugelassen sind maximal 8 Hunde aller Jagdhunderassen, sofern sie im Zuchtbuch eines vom JGHV anerkannten Zuchtvereins eingetragen sind. Der Hund muss am Prüfungstag mindestens 24 Monate alt sein und den Nachweis der Schussfestigkeit und des lauten Jagens erbracht haben sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen gegen Tollwut geimpft sein.

Gerichtet wird nach der gültigen VfsPO. Die Fährten werden mit Schalen vom Rotwild hergestellt.

Die Nennungen sind mit einer Kopie der Ahnentafel auf Formblatt 1 des JGHV (www.jghv.de) an die Prüfungsgeschäftsstelle Martin Berthold, Am Sonnenhang 2, 34587 Felsberg, Tel. 0171-1710408. Meldungen möglichst per Mail: pruefungsgeschaeftsstelle@wachtelhund-hessen.de zu richten.

Bei Meldung für die 40 Std. Fährte muss der Nachweis über das Bestehen der 20Std. Fährte erbracht werden.

Das Nenngeld beträgt EUR 100,–. Die Bezahlung des Nenngelds ist Voraussetzung für die Annahme der Nennung und muss auf das Konto VDW-Landesgruppe Hessen, SPK Waldeck-Frankenberg, IBAN: DE11 5235 0005 0006 0013 66, BIC HELADEF1KOR erfolgen. Nenngeld ist Reuegeld.


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