Die Schatzmeister: Zur Mitgliedschaft, zum Austritt und zur Lieferung der DWZ
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(1) Der VDW kennt drei verschiedene Mitgliedschaften und Beitragshöhen:
* erhält keine eigene DWZ; ein Familienmitglied oder Partner muss bereits VDW-Mitglied sein. |
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(2) Der Beitrag wird bei deutschen Mitgliedern ausschließlich im Rahmen des Einzugsverfahrens erhoben. |
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(3) Nach Vorlage der Beitrittserklärung (siehe Punkt 8) beim Schatzmeister wird die Mitgliedschaft bestätigt. Im folgenden Monat wird dann erstmals die Deutsche Wachtelhund Zeitung (DWZ) zugestellt. Die DWZ dient auch als Mitgliedsausweis. Im Adressaufkleber auf der Rückseite sind dafür oben in der Mitte die Mitgliedsnummer und die Nummer der Landesgruppe enthalten. |
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(4) Bitte alle Änderungen der Anschrift und/oder der Bankverbindungen umgehend dem Schatzmeister mit dem Vordruck unter Pkt. 8 mitteilen. |
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(5) Landesgruppenwechsel sind möglich, nach schriftlichem Antrag des Mitglieds (auch per email oder Fax) an den Schatzmeister, wobei der Vorsitzende der aufnehmenden Landesgruppe dann zustimmen und der Vorsitzende der abgebenden Landesgruppe informiert werden muss. |
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(6) Austrittserklärungen müssen schriftlich gegenüber dem Schatzmeister bis zum 30.11. mit Wirkung zum 31.12. des laufenden Jahres erfolgen. |
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(7) Ansprechpartner: SchatzmeisterBernhard Spexard Linteler Straße 85, 33334 Gütersloh, Tel (05241)403618 Fax (05241) 403619 spexard@wachtelhund.de |
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(8) Formulare:
(9) Die aktuelle Satzung finden Sie hier
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