
Am 22. August 2015 führt die LG eine VSwP/VFSP(20h+40h) durch. Die Prüfung findet in Hayn/Harz statt.
Zugelassen sind Hunde aller Jagdhunderassen, sofern sie im Zuchtbuch eines vom JGHV anerkannten Zuchtvereins eingetragen sind. Der Hund muss am Prüfungstag mindestens 24 Monate alt sein, den Nachweis der Schussfestigkeit und des lauten Jagens erbracht haben sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen gegen Tollwut geimpft sein.
Gerichtet wird nach der aktuellen VSwPO/VFSPO. Die Fährten werden mit Rotwildschweiß hergestellt (getupft bzw. Schalen vom Rotwild).
Die Nennung (Formblatt 1) ist vollständig und leserlich ausgefüllt mit einer Kopie der Ahnentafel an Maik Härter, Hauptstraße 242, 06493 Harzgerode OT Straßberg, Tel.: 0173/3786881, Mail: hayn@ortenburg-forst.com zu senden. Das Nenngeld beträgt 80,00 Euro. Nennschluss ist der 05. August 2015.
Die Bezahlung des Nenngeldes ist Voraussetzung für die Annahme der Nennung und muss durch Überweisung auf das Konto des Vereins bei der Volksbank Harzburg Wernigerode, BLZ 27893215 Kto 220965 erfolgen. Als gemeldet gelten Hunde, für die bis zum Nennschluss das Nenngeld entrichtet wurde sowie die o.a. Nachweise vollständig bei der oben genannten Prüfungsgeschäftsstelle hinterlegt haben. Den Prüfungsteilnehmern wird rechtzeitig ein Prüfungsprogramm zugesandt.
Maik Härter
LZW LG 13