|
||
|
Aus gegebenem Anlass darf ich daran erinnern, dass für Hunde mit offensichtlicher Wesensschwäche nur das Formwertprädikat „nggd“ (nicht genügend) vergeben werden kann. Schussscheue ist eine Form der Wesensschwäche. Beispiel: Auf einer JP erweist sich ein Hund als „Schussscheu – Note 0“. Sein Erscheinungsbild wird ganz normal beschrieben; die letzte Bemerkung dazu lautet: aufgrund der festgestellten Schussscheue im Formwert „Nicht genügend“. Das gilt in gleicher Weise auch bei „nicht schussfest“ am Wasser. Gez. Rainer Falk Zuchtleiter/Zuchtbuchführer VDW |