Hinweise des Zuchtleiters zur Formbewertung
 

Aus gegebenem Anlass darf ich daran erinnern, dass für Hunde mit offensichtlicher Wesensschwäche nur das Formwertprädikat „nggd“ (nicht genügend) vergeben werden kann.

Schussscheue ist eine Form der Wesensschwäche.

Beispiel: Auf einer JP erweist sich ein Hund als „Schussscheu – Note 0“.
Sein Erscheinungsbild wird ganz normal beschrieben; die letzte Bemerkung dazu lautet: aufgrund der festgestellten Schussscheue im Formwert „Nicht genügend“.

Das gilt in gleicher Weise auch bei „nicht schussfest“ am Wasser.

Gez. Rainer Falk
Zuchtleiter/Zuchtbuchführer VDW